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NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

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NIS2 im Krankenhaus und Gesundheitswesen

Verfasst vom NIS2Compass Team · Stand: Oktober 2026

Krankenhäuser gehören nach Anlage 1 BSIG zum Sektor Gesundheit. Ab 50 Mitarbeitenden oder jeweils über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme gelten sie als wichtige Einrichtung, ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr als Betreiber einer kritischen Anlage. Daneben verpflichtet §391 SGB V (bis März 2024 §75c SGB V) jedes Krankenhaus, das nicht als KRITIS-Betreiber erfasst ist, zu IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik. NIS2Compass ordnet diese Pflichten und führt IT-Teams Schritt für Schritt durch die Umsetzung.

  • Einstufung klären: wichtige, besonders wichtige Einrichtung oder KRITIS
  • §30 BSIG und §391 SGB V in einem Umsetzungspfad
  • Meldeformulare für 24 h, 72 h und Abschlussmeldung
  • 29 €/Monat statt Klinik-IT-Beratung zum Tagessatz
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Ist Ihr Krankenhaus von NIS2 betroffen?

Sektor

Anlage 1 BSIG, Nr. 4.1.1: Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU. Darunter fallen Krankenhäuser ebenso wie andere Leistungserbringer, etwa MVZ. Einrichtungen der Langzeitpflege gehören laut BSI nicht dazu.

Größe

Wichtige Einrichtung ab 50 Mitarbeitenden oder jeweils über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme, besonders wichtige Einrichtung ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme (§28 BSIG). Einzelpraxen liegen in der Regel darunter.

KRITIS und §391 SGB V

Ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr ist ein Krankenhaus kritische Anlage (BSI-KritisV, Anhang 5) und damit unabhängig von der Größe besonders wichtige Einrichtung. Für alle übrigen Krankenhäuser gilt zusätzlich §391 SGB V.

Einstufung für Ihr Haus prüfen: NIS2-Betroffenheitsprüfung

Typische NIS2-Herausforderungen im Krankenhaus

Mehrere Regelwerke, ein IT-Team

§30 BSIG, §391 SGB V und für KRITIS-Häuser zusätzlich §§31 und 39 BSIG überschneiden sich. Der Branchenstandard B3S hilft bei der Umsetzung, ersetzt aber nicht die Klärung, welche Normen für Ihr Haus gelten.

Medizingeräte nicht patchbar

§30 Abs. 2 Nr. 5 BSIG verlangt Schwachstellenmanagement. CT, MRT und Labor-IT laufen oft auf Alt-Betriebssystemen und lassen sich nicht wie Office-IT patchen. Nötig sind kompensierende Maßnahmen wie Segmentierung und Monitoring.

Doppelte Meldepflicht

Ein Ransomware-Angriff mit Zugriff auf Patientendaten kann die Meldung nach §32 BSIG an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK und die Meldung nach Art. 33 DSGVO an die Datenschutzaufsicht auslösen. Zwei Empfänger, unterschiedliche Kriterien und Inhalte.

Wie NIS2Compass Kliniken hilft

Ein Klinikum mit 350 Betten, rund 18.000 vollstationären Fällen pro Jahr und 8 Personen im IT-Team liegt unter der KRITIS-Schwelle, ist aber nach §28 BSIG NIS2-pflichtig und erfüllt parallel §391 SGB V. Vorhandene Nachweise aus der Zeit des §75c SGB V müssen den Maßnahmen aus §30 BSIG zugeordnet werden, und bei einem Vorfall laufen BSI- und DSGVO-Meldung nebeneinander. NIS2Compass strukturiert den Umsetzungspfad in 8 Kapiteln mit 124 Schritten. Fachartikel im Knowledge Hub erklären, wie Sie NIS2- und DSGVO-Meldung koordinieren. Die Meldeformulare decken alle drei Stufen nach §32 BSIG ab, das Vorfallsregister dokumentiert beide Prüfungen an einer Stelle.

NIS2 Guide

8 Kapitel, 124 Schritte, jeder mit Vorlage

Knowledge Hub

40+ Fachartikel, u. a. zur Koordinierung von NIS2- und DSGVO-Meldung

Melde-Vorlagen

Vorfallsregister, Frühwarnung (24 h), Vollmeldung (72 h), Abschlussbericht

Welche Pflichten gelten für Krankenhäuser nach BSIG und SGB V?

§28 BSIG

Einstufung: wichtige, besonders wichtige Einrichtung oder KRITIS

Ausgangspunkt jeder Umsetzung. Betreiber kritischer Anlagen sind nach §28 Abs. 1 Nr. 1 BSIG immer besonders wichtige Einrichtungen, unabhängig von Umsatz und Mitarbeitendenzahl. Für Krankenhäuser liegt die Schwelle laut Anhang 5 der BSI-KritisV bei 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr. Darunter entscheiden Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren (§33 BSIG).

§391 SGB V

IT-Sicherheit im Krankenhaus (früher §75c SGB V)

Krankenhäuser müssen nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, einschließlich verpflichtender Maßnahmen zur Security-Awareness. Die Pflicht stand bis März 2024 in §75c SGB V und wurde mit dem Digital-Gesetz in §391 SGB V überführt. Sie gilt für alle Krankenhäuser, die nicht bereits als Betreiber kritischer Anlagen nach §§30, 31 und 39 BSIG verpflichtet sind (Abs. 5). Erfüllen lässt sie sich insbesondere über einen B3S, dessen Eignung das BSI nach §30 Abs. 8 BSIG festgestellt hat (Abs. 4).

§30 Abs. 2

Risikomanagement: zehn Mindestmaßnahmen

Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen setzen die Maßnahmen aus §30 Abs. 2 BSIG um und dokumentieren sie, von der Risikoanalyse über Backup und Krisenmanagement bis zur Multi-Faktor-Authentifizierung. Für Kliniken heikel ist Nr. 5, das Schwachstellenmanagement: Medizingeräte mit Alt-Betriebssystemen brauchen kompensierende Maßnahmen wie Segmentierung, strikte Zugriffskontrolle und Monitoring. KRITIS-Häuser setzen zusätzlich Systeme zur Angriffserkennung ein (§31 Abs. 2 BSIG) und weisen die Umsetzung alle drei Jahre nach (§39 BSIG).

§32 BSIG

Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen

Meldung an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK: frühe Erstmeldung spätestens nach 24 Stunden, Meldung mit erster Bewertung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung einen Monat danach. Betreiber kritischer Anlagen geben zusätzlich Art der Anlage, kritische Dienstleistung und Auswirkungen an (§32 Abs. 3). Führt der Vorfall voraussichtlich zu einem Risiko für Patientinnen und Patienten, kommt die Meldung nach Art. 33 DSGVO hinzu: unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden an die zuständige Datenschutzaufsicht. §391 SGB V enthält keine eigene Meldepflicht.

§38 BSIG

Verantwortung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet sie der Einrichtung nach den für die Rechtsform geltenden Regeln des Gesellschaftsrechts.

Vertiefende Blog-Artikel: Ransomware im Krankenhaus: welche NIS2-Pflichten gelten, NIS2-Meldepflichten: wann, was, an wen, KRITIS-Dachgesetz und NIS2: was gilt für wen, Geschäftsführerhaftung nach §38 BSIG, Bin ich von NIS2 betroffen?.

NIS2Compass im Vergleich für Kliniken

Vergleich NIS2Compass vs. Klinik-IT-Beratung, ISMS-Tool und Selbstumsetzung für Krankenhäuser
KriteriumNIS2CompassKlassische BeratungISMS-ToolSelbstumsetzung
Monatskosten29 €700-1.600 €/Tag200-2.000 €/Monat0 €
§391-SGB-V-Kontextexplizitabhängig vom Beraterallgemeinselbst
DSGVO- und NIS2-KoordinierungFachartikel im Knowledge Hubindividuellhäufig ausgeklammertselbst
Deutsche Vorlagenja (45+)maßgeschneidertmeist englischnein
Onboarding10 MinutenWochenTage + SetupMonate
Für 5-12-Personen-Klinik-ITjazu teuerzu komplexkapazitiv schwierig

Häufige Fragen zu NIS2 im Krankenhaus

Bereit, NIS2 im Krankenhaus strukturiert umzusetzen?

§28 und §30 BSIG, §391 SGB V, Meldung nach §32 BSIG: 8 Kapitel, 124 Schritte, 45+ Vorlagen.

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Offizielle Quellen

  • §391 SGB V im Volltext
  • §28 BSIG im Volltext
  • §32 BSIG im Volltext
  • BSI-KritisV, Anhang 5 (Sektor Gesundheit)
  • §14a KHG (Krankenhauszukunftsfonds)
  • BSI: Sektorspezifische FAQ zu NIS-2
  • DSGVO Art. 33