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NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

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NIS2 für IT-Dienstleister und MSP

Verfasst vom NIS2Compass Team · Stand: Oktober 2026

Managed Service Provider (MSP) und Managed Security Service Provider (MSSP) stehen in Anlage 1 BSIG. Ab 50 Mitarbeitenden oder jeweils über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme sind sie wichtige Einrichtung. Für sie konkretisiert die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 die Risikomanagementmaßnahmen und die Schwellen für meldepflichtige Vorfälle. Gleichzeitig müssen Ihre NIS2-pflichtigen Kunden die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen (§30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) und wenden sich dafür an Sie. NIS2Compass strukturiert die eigene Umsetzung und liefert Vorlagen für beide Seiten.

  • Einordnung: MSP, MSSP oder nur Zulieferer?
  • Anforderungen der DVO (EU) 2024/2690 im Umsetzungspfad
  • Lieferanten-Vorlagen: Richtlinie, Inventar, Fragebogen, Vertragsklauseln
  • 29 €/Monat, monatlich kündbar
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Sind Sie als IT-Dienstleister von NIS2 betroffen?

Sektor

Anlage 1 BSIG, Nr. 6.1.10 und 6.1.11: Managed Services Provider und Managed Security Services Provider. In der NIS2-Richtlinie bilden sie den Sektor „Verwaltung von IKT-Diensten (Business-to-Business)". Ein MSP installiert, verwaltet, betreibt oder wartet IKT-Systeme seiner Kunden, vor Ort oder aus der Ferne (§2 Nr. 26 BSIG).

Größe

Wichtige Einrichtung ab 50 Mitarbeitenden oder jeweils über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme, besonders wichtige Einrichtung ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme (§28 BSIG). Eine größenunabhängige Einstufung wie für DNS-Diensteanbieter gibt es für MSPs nicht.

Abgrenzung

Reine IT-Sicherheitsberatung und reines Webhosting fallen laut BSI in der Regel nicht unter MSP oder MSSP, Konzern-IT-Töchter mit zentralem IT-Betrieb dagegen in der Regel schon. Wer nicht selbst NIS2-pflichtig ist, kann trotzdem als Lieferant in Kundenaudits landen.

Einstufung prüfen: NIS2-Betroffenheitsprüfung

Typische NIS2-Herausforderungen für MSPs und IT-Dienstleister

Zwei Rollen, zwei Nachweiswege

Als MSP setzen Sie §30 BSIG und die DVO 2024/2690 im eigenen Unternehmen um. Gleichzeitig sind Sie Teil der Lieferkette Ihrer Kunden und beantworten deren Fragen zu Ihren Sicherheitsmaßnahmen.

Kunden-Fragebögen und Auditanfragen

NIS2-pflichtige Kunden müssen Risiken in ihrer Lieferkette bewerten und fragen dafür Selbstauskünfte, Nachweise oder vertragliche Auditrechte an. Ohne vorbereitete Antworten bindet jede Anfrage Ihr Team.

Meldewege bei Vorfällen im Kundennetz

Ein Angriff auf Fernwartung oder zentrale Administration ist Ihr eigener Vorfall und kann zugleich bei Kunden meldepflichtig sein. Jede betroffene Einrichtung meldet selbst, mit eigener Frist. Ohne vertraglich geregelten Informationsweg wird es knapp.

Wie NIS2Compass IT-Dienstleistern hilft

Ein MSP mit 80 Mitarbeitenden ist wichtige Einrichtung und unterliegt der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690. Gleichzeitig treffen Sicherheitsfragebögen von NIS2-pflichtigen Kunden ein. NIS2Compass strukturiert die eigene Umsetzung im NIS2 Guide mit 8 Kapiteln und 124 Schritten. Die Lieferanten-Vorlagen (Lieferantensicherheitsrichtlinie, Lieferanteninventar, Sicherheitsfragebogen, Vertragsklauselset) setzen Sie für Ihre eigenen Zulieferer ein, etwa Cloud- und Software-Anbieter. Die so aufgebaute Dokumentation ist zugleich die Grundlage für Ihre Antworten an Kunden. Das Knowledge Hub liefert die fachliche Basis für interne Schulungen und Kundengespräche.

NIS2 Guide

8 Kapitel, 124 Schritte für die eigene Pflicht

Lieferanten-Vorlagen

Richtlinie, Inventar, Fragebogen, Vertragsklauseln

Knowledge Hub

40+ Fachartikel als Argumentationsbasis

Welche Pflichten gelten für MSPs und IT-Dienstleister?

§30 Abs. 3

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690

Für MSPs und MSSPs hat die Durchführungsverordnung der EU-Kommission nach §30 Abs. 3 BSIG Vorrang. Ihr Anhang konkretisiert die zehn Maßnahmen aus §30 Abs. 2 BSIG mit technischen und methodischen Anforderungen, etwa zu privilegierten Konten und Administrationssystemen, Netzwerksegmentierung, Patch-Management und einer unabhängigen Überprüfung der eigenen Sicherheit. Wo der Anhang eine Anforderung nur „soweit angemessen" verlangt und Sie sie nicht anwenden, dokumentieren Sie die Begründung nachvollziehbar (Art. 2 Abs. 2).

§30 Abs. 2 Nr. 4

Sicherheit der Lieferkette

Sie sind aus zwei Richtungen betroffen. Gegenüber Ihren eigenen Anbietern verlangt die DVO eine Richtlinie zur Lieferkettensicherheit, Auswahlkriterien und ein aktuelles Verzeichnis der direkten Lieferanten und Dienstleister (Anhang Nr. 5.1 und 5.2). Verträge sollen, soweit angemessen, unter anderem Sicherheitsanforderungen, die Meldung von Vorfällen durch den Dienstleister und ein Audit-Recht oder das Recht auf Auditberichte regeln (Nr. 5.1.4). Dieselben Punkte zeigen, was NIS2-pflichtige Kunden von Ihnen als Lieferant vertraglich erwarten können.

§32 BSIG

Meldepflicht und Erheblichkeitsschwellen

Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK: frühe Erstmeldung nach 24 Stunden, Meldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat. Wann ein Vorfall erheblich ist, legt für MSPs Art. 10 der DVO fest, unter anderem: Der Managed Service ist mehr als 30 Minuten vollständig nicht verfügbar, oder Daten im Zusammenhang mit dem Dienst sind durch eine mutmaßlich böswillige Handlung kompromittiert. Dazu kommen die allgemeinen Kriterien aus Art. 3, etwa ein direkter finanzieller Schaden über 500.000 € oder 5 % des Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

§35 BSIG

Information Ihrer Kunden

Einrichtungen im Sektor Verwaltung von IKT-Diensten teilen Kunden, die potenziell von einer erheblichen Cyberbedrohung betroffen sind, und dem BSI unverzüglich mögliche Abhilfemaßnahmen mit und informieren über die Bedrohung selbst, soweit die Interessen der Kunden überwiegen (§35 Abs. 2). Zusätzlich kann das BSI bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall anordnen, dass Sie die Empfänger Ihrer Dienste unterrichten (§35 Abs. 1).

§§33, 34, 60

Registrierung und Zuständigkeit

MSPs registrieren sich wie alle Einrichtungen beim BSI und übermitteln zusätzlich Angaben nach §34 BSIG, unter anderem Hauptniederlassung in der EU, Mitgliedstaaten der Diensterbringung und öffentliche IP-Adressbereiche. Zuständig ist das BSI nur, wenn Ihre EU-Hauptniederlassung in Deutschland liegt, dann aber für die gesamte EU (§60 BSIG).

§38 BSIG

Verantwortung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Bei MSPs betrifft das insbesondere Entscheidungen über Fernwartungszugänge, Administrationskonten und eigene Lieferanten.

Vertiefende Blog-Artikel: Sicherheitsvorfall beim Dienstleister: wer meldet ans BSI?, Erheblicher Sicherheitsvorfall: wann die Meldepflicht greift, NIS2-Meldepflichten: Fristen und Meldewege, Reicht ISO 27001 für NIS2?, NIS2 und ISMS-Integration, Bin ich von NIS2 betroffen?.

NIS2Compass im Vergleich für IT-Dienstleister

Vergleich NIS2Compass vs. klassische Beratung, ISMS-Tool und Selbstumsetzung für IT-Dienstleister
KriteriumNIS2CompassKlassische BeratungISMS-ToolSelbstumsetzung
Monatskosten29 €700-1.600 €/Tag200-2.000 €/Monat0 €
NIS2-Fachwissen eingebautjajateilweisenein
Deutsche Vorlagenja (45+)maßgeschneidert (teuer)meist englischnein
Lieferkette nach DVO-Anhang 5Lieferanten-Vorlagen enthaltenabhängig vom Beraterallgemeinselbst erarbeiten
Onboarding10 MinutenTage bis WochenStunden + SetupMonate
Flexibilität bei Kundenanfragenhochlangsamstarrvolle Arbeit

Häufige Fragen zu NIS2 bei MSPs und IT-Dienstleistern

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Eigene Pflichten nach BSIG und DVO 2024/2690, Antworten für Kundenaudits: 8 Kapitel, 124 Schritte, 45+ Vorlagen.

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Offizielle Quellen

  • §28 BSIG im Volltext
  • §30 BSIG im Volltext
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690
  • BSIG Anlage 1
  • BSI: Sektorspezifische FAQ zu NIS-2