NIS2Compass — NIS2-Compliance-Plattform
Use CasesPreise
Zur Plattform

Weiterführende Seiten

  • Blog
  • FAQ
  • Glossar
  • Use Cases
  • Branchen
  • Preisgestaltung

Offizielle Quellen

  • BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • NIS2-Richtlinie (EUR-Lex)
  • NIS2UmsuCG (Bundesgesetzblatt)
NIS2Compass — NIS2-Compliance-Plattform

Ihr Navigator durch die NIS2-Compliance

Rechtliches

  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Cookie-Richtlinie
  • Impressum

Ressourcen

  • Blog
  • Use Cases
  • Branchen
  • NIS2-Betroffenheitsprüfung
  • NIS2-Vorlagen
  • Preise
  • FAQ
  • Glossar

Kontakt

Kontakt

kontakt@nis2compass.de

NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

© Copyright 2026 NIS2Compass. Alle Rechte vorbehalten.

Entwickelt in DeutschlandAllianz für Cyber-Sicherheit — Teilnehmer
StartseiteBranchenLieferkette & Zulieferer

NIS2 in der Lieferkette: Was Zulieferer wissen müssen

Verfasst vom NIS2Compass Team · Stand: Oktober 2026

Für Zulieferer gibt es zwei Wege zu NIS2. Direkt betroffen sind Sie, wenn Ihre eigene Tätigkeit einer Einrichtungsart aus Anlage 1 oder 2 BSIG entspricht und Ihr Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende oder jeweils über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme hat. Das gilt etwa für viele Hersteller von Maschinen, Elektronik oder Kraftwagenteilen. Indirekt betroffen sind Sie, wenn NIS2-pflichtige Kunden nach §30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG die Sicherheit ihrer Lieferkette gewährleisten müssen und diese Anforderungen an Sie weitergeben. NIS2Compass hilft, beides sauber zu trennen und Kundenanfragen mit belastbaren Nachweisen zu beantworten.

  • Klare Einordnung: selbst NIS2-pflichtig oder indirekt über Kunden
  • Was §30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG Ihren Kunden vorschreibt und was nicht
  • Vorlagen aus Kundensicht: Lieferanten-Fragebogen und Vertragsklauselset
  • Eine Antwortbasis für alle Kunden statt Einzelantworten
Jetzt Pro-Plan starten · 29 €/MonatNIS2-Lieferantennachweis ansehen
Hosted in Germany·DSGVO-konform·monatlich kündbar

Sind Zulieferer von NIS2 betroffen?

Eigene Tätigkeit prüfen

Entscheidend ist Ihre eigene Tätigkeit, nicht die Ihres Kunden. Wer etwa Maschinen (NACE 28), elektrische Ausrüstungen (27) oder Kraftwagenteile (29) herstellt, steht in Anlage 2 BSIG. Managed Services Provider stehen in Anlage 1. Entspricht Ihre Tätigkeit keiner Einrichtungsart der Anlagen, sind Sie nicht direkt erfasst.

Größenschwelle

Direkt pflichtig sind Sie erst ab 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. € (§28 Abs. 2 BSIG). Daten verbundener Unternehmen werden nicht hinzugerechnet, wenn Ihre IT unabhängig betrieben wird (§28 Abs. 4 BSIG).

Indirekt über die Lieferkette

Auch unterhalb der Schwellen oder außerhalb der Sektoren erreichen Sie Anforderungen Ihrer Kunden: Fragebögen, Nachweise wie ISO 27001 oder TISAX und Vertragsklauseln. Rechtsgrundlage ist die Pflicht des Kunden, keine eigene Pflicht nach BSIG.

Direkte Betroffenheit in einer Minute prüfen: kostenlose NIS2-Betroffenheitsprüfung

Was Zulieferer von NIS2-pflichtigen Kunden erhalten

Betroffen oder nicht?

Viele Zulieferer halten die Pflicht des Kunden für eine eigene. Umgekehrt übersehen Hersteller aus Anlage 2, dass sie selbst registrierungs- und meldepflichtig sind.

Fragebögen in vielen Formaten

Jeder Kunde fragt anders: eigene Excel-Listen, Lieferantenportale, Selbstauskünfte. Ohne zentrale Antwortbasis entstehen widersprüchliche Angaben gegenüber verschiedenen Kunden.

Vertragsklauseln mit Folgen

Rahmenverträge werden um Sicherheitsanforderungen ergänzt, etwa Informationspflichten bei Vorfällen, Nachweise und Auditrechte. Was Sie unterschreiben, müssen Sie im Alltag auch einhalten können.

Kurze Fristen beim Kunden

NIS2-pflichtige Kunden müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung melden (§32 BSIG). Betrifft ein Vorfall bei Ihnen deren Dienste, sind sie auf Ihre schnelle Information angewiesen.

Nachweise statt Zusicherungen

Selbstauskünfte genügen nicht jedem Kunden. Nachweise wie ein ISO-27001-Zertifikat oder ein TISAX-Label werden herangezogen, beantworten aber nicht automatisch jede Frage zu §30 BSIG.

Ihre eigenen Unterauftragnehmer

Fragen zur Lieferkette enden nicht bei Ihnen. Das BSI empfiehlt Kunden, die Lieferkette einschließlich der Sub-Zulieferer zu verstehen. Erwarten Sie deshalb Fragen zu Ihren Cloud-Anbietern, Softwarelieferanten und Fernwartungszugängen.

Wie NIS2Compass Zulieferer unterstützt

Beispiel: Ein Dienstleister für Oberflächenbeschichtung (NACE 25) mit 180 Mitarbeitenden beliefert einen Automobilhersteller. Seine eigene Tätigkeit entspricht keiner Einrichtungsart der Anlagen des BSIG, eine direkte NIS2-Pflicht besteht nicht. Trotzdem schickt der Kunde einen Sicherheitsfragebogen und einen neuen Vertragsanhang mit Informationspflichten bei Vorfällen. Mit NIS2Compass klärt die IT-Leitung zuerst, was der Kunde nach §30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG selbst leisten muss und welche Fragen daraus folgen. Anschließend baut sie anhand der Vorlagen aus der Template Library (Lieferanten-Sicherheitsfragebogen, Vertragsklauselset, Lieferantensicherheitsrichtlinie) eine Antwortbasis mit Belegen auf, die sie für weitere Kunden wiederverwendet.

Knowledge Hub

40+ Fachartikel, u. a. zu Lieferkettensicherheit und Vertragsklauseln

Template Library

Lieferanten-Fragebogen, Vertragsklauselset, Lieferanteninventar

NIS2 Guide

Struktur entlang der zehn Maßnahmen nach §30 BSIG

Was Kunden nach §30 BSIG von Lieferanten verlangen

§30 Abs. 2 Nr. 4

Sicherheit der Lieferkette als Pflicht des Kunden

Das BSIG verpflichtet den NIS2-pflichtigen Kunden, die Sicherheit seiner Lieferkette zu gewährleisten, einschließlich der sicherheitsbezogenen Aspekte der Beziehungen zu seinen unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern. Einen bestimmten Fragebogen oder ein bestimmtes Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Wie der Kunde die Pflicht umsetzt, legt er selbst fest.

Art. 21 Abs. 3 NIS2-RL

Bewertung jedes einzelnen Lieferanten

Die NIS2-Richtlinie konkretisiert: Einrichtungen berücksichtigen die spezifischen Schwachstellen jedes unmittelbaren Anbieters sowie die Gesamtqualität seiner Produkte und seiner Cybersicherheitspraxis, einschließlich der Sicherheit seiner Entwicklungsprozesse. Daraus erklären sich Fragen zu Ihrem ISMS, Ihren Prozessen und Ihrer Softwareentwicklung.

BSI

Was das BSI den Kunden empfiehlt

Im Webinar #nis2know (April 2026) nennt das BSI für die sichere Lieferkette vier Maßnahmen: vertragliche Vereinbarungen mit Zulieferern zu Risikomanagement, Vorfallbewältigung und Patchmanagement, Security by Design und by Default, die Beachtung von BSI-Empfehlungen und ein ISMS auf Basis bestehender Standards wie ISO 27001. Auf diese Punkte sollten Sie vorbereitet sein.

§32

Meldefristen des Kunden

Ihr Kunde muss erhebliche Sicherheitsvorfälle in einer Kaskade melden: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat. Sind Sie selbst keine Einrichtung nach §28 BSIG, besteht für Sie keine Meldepflicht nach §32. Ihre Informationspflicht gegenüber dem Kunden ergibt sich dann aus dem Vertrag.

§28, §33

Wenn Sie selbst NIS2-pflichtig sind

Fallen Sie selbst unter §28 BSIG, gelten alle Pflichten unmittelbar: Registrierung beim BSI innerhalb von drei Monaten (§33), Risikomanagementmaßnahmen (§30), Meldepflicht (§32) und Pflichten der Geschäftsleitung (§38). Kundenfragebögen beantworten Sie dann aus Ihrer eigenen Umsetzung heraus.

Vertiefende Blog-Artikel: Sicherheitsvorfall beim Dienstleister: Wer meldet?, Reicht ISO 27001 für NIS2-Compliance aus?, NIS2-ISO-27001-Mapping als Excel-Checkliste, Alle 45+ NIS2-Vorlagen im Überblick.

NIS2Compass im Vergleich für Zulieferer

Vergleich NIS2Compass vs. Compliance-Beratung, ISMS-Tool und Selbstantwort für Zulieferer
KriteriumNIS2CompassKlassische BeratungISMS-ToolSelbstumsetzung
Monatskosten29 €700-1.600 €/Tag200-2.000 €/Monat0 €
Fragebogen-Antworten strukturiertja (Fachartikel + Vorlagen)individuell (teuer)häufig nicht KernfokusEinzelantworten pro Kunde
Eignet sich für mehrere Kundenja, wiederverwendbarpro Projekt abgerechnetja, aber teuerselbst
Einordnung von Vertragsklauselnja (Knowledge Hub)jaseltenselbst
Onboarding10 MinutenTage bis WochenTage + SetupMonate
Skalierung bei wachsender Kundenzahlkostenneutrallinear steigendlinear steigendlinear steigend

Häufige Fragen zu NIS2 für Zulieferer und Lieferanten

Kundenanfragen zu NIS2 strukturiert beantworten

Einordnung, Vorlagen aus Kundensicht und eine wiederverwendbare Antwortbasis für 29 €/Monat, monatlich kündbar.

Jetzt Pro-Plan starten · 29 €/MonatNIS2-Lieferantennachweis ansehen
monatlich kündbar·ohne Einrichtungsgebühr·Hosted in Germany

Offizielle Quellen

  • §30 BSIG im Volltext
  • §28 BSIG (Einstufung)
  • BSIG Anlage 1
  • BSIG Anlage 2
  • NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555, Art. 21
  • BSI-Leitfaden NIS2-Regulierung

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. NIS2Compass steht in keiner wirtschaftlichen Verbindung zur ENX Association, ist kein von der ENX zugelassener Prüfdienstleister und führt keine TISAX-Assessments durch.