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NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

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NIS2-Betroffenheitsprüfung

In unter einer Minute prüfen, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt — kostenlos, anonym und ohne Registrierung.

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Häufige Fragen zur NIS2-Betroffenheit

Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?
Betroffen sind Unternehmen aus 18 Sektoren (Anhang I und II BSIG), die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder über 10 Mio. € Jahresumsatz erzielen. In Deutschland sind das rund 29.000 Unternehmen. KRITIS-Betreiber sowie einzelne Sonderfälle (z. B. DNS-Anbieter, TLD-Registries, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter) fallen unabhängig von ihrer Größe unter NIS2.
Was ist der Unterschied zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen?
Die inhaltlichen Pflichten sind identisch. Besonders wichtige Einrichtungen (Anhang-I-Sektoren ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. € Umsatz sowie KRITIS-Betreiber) unterliegen proaktiver BSI-Aufsicht und einem Bußgeldrahmen bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen werden anlassbezogen geprüft, der Bußgeldrahmen reicht bis 7 Mio. € oder 1,4 %.
Ist dieses Ergebnis rechtsverbindlich?
Nein. Der Check liefert eine erste Orientierung auf Basis von Sektor, Größenklasse und KRITIS-Status. Er ersetzt keine Rechtsberatung und vereinfacht Detailkriterien wie die Bilanzsumme. Verbindliche Auskunft gibt die offizielle Betroffenheitsprüfung des BSI.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Eingaben an einen Server übertragen und keine identifizierenden Daten abgefragt.
Was muss ich tun, wenn mein Unternehmen betroffen ist?
Vier Pflichtenkomplexe: Registrierung beim BSI (§33 BSIG — die Frist ist abgelaufen, unverzüglich nachholen), Umsetzung der 10 Mindestmaßnahmen des Risikomanagements (§30 BSIG), Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle in drei Stufen (§32 BSIG) sowie Billigungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten der Geschäftsleitung (§38 BSIG).
Mein Unternehmen ist zu klein — bin ich damit fertig?
Nicht unbedingt. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen (§30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) und geben Anforderungen vertraglich an Dienstleister und Zulieferer weiter. Wer für NIS2-regulierte Kunden arbeitet, sollte mit Sicherheitsfragebögen und Vertragsklauseln rechnen.

Vertiefung: Betroffenheit im Detail

Schwellenwerte, alle 18 Sektoren, Sonderfälle und der Unterschied zwischen den Einrichtungskategorien — mit Entscheidungsbaum zum Download.

Zum Artikel „Bin ich von NIS2 betroffen?"→

Diese Betroffenheitsprüfung dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einstufung vereinfacht einzelne Kriterien des §28 BSIG (u. a. Bilanzsumme, größenunabhängige Sonderfälle). Maßgeblich ist die offizielle Betroffenheitsprüfung des BSI (betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de) bzw. eine einzelfallbezogene rechtliche Prüfung.