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NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

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Entwickelt in DeutschlandAllianz für Cyber-Sicherheit — Teilnehmer
NIS2-Richtlinie-Übersicht

Art. 1: Gegenstand

Richtlinie (EU) 2022/2555 · Amtliche Fassung

Wiedergegeben ist der amtliche deutsche Wortlaut.

(1) In dieser Richtlinie werden Maßnahmen festgelegt, mit denen in der gesamten Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll, um so das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern.

(2) Zu diesem Zweck wird in dieser Richtlinie Folgendes festgelegt:

a) die Pflicht für alle Mitgliedstaaten, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden sowie zuständige nationale Behörden, Behörden für das Cyberkrisenmanagement, zentrale Anlaufstellen für Cybersicherheit (zentrale Anlaufstellen) und Computer-Notfallteams (CSIRT) zu benennen oder einzurichten;

b) Pflichten in Bezug auf das Cybersicherheitsrisikomanagement sowie Berichtspflichten für Einrichtungen der in den Anhang I oder II aufgeführten Arten sowie für Einrichtungen, die nach Richtlinie (EU) 2022/2557 als kritische Einrichtungen eingestuft wurden;

c) Vorschriften und Pflichten zum Austausch von Cybersicherheitsinformationen;

d) Aufsichts- und Durchsetzungspflichten für die Mitgliedstaaten.

Rechtsverbindlich ist allein die amtliche Fassung. Diese Seiten geben den Wortlaut zu Informationszwecken wieder und sind keine Rechtsberatung.
Art. 2