NIS2Compass — NIS2-Compliance-Plattform
Use CasesPricing

Weiterführende Seiten

  • Blog
  • FAQ
  • Glossar
  • Use Cases
  • Branchen
  • Preisgestaltung

Offizielle Quellen

  • BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • NIS2-Richtlinie (EUR-Lex)
  • NIS2UmsuCG (Bundesgesetzblatt)
NIS2Compass — NIS2-Compliance-Plattform

Ihr Navigator durch die NIS2-Compliance

Rechtliches

  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Cookie-Richtlinie
  • Impressum

Ressourcen

  • Blog
  • Use Cases
  • Branchen
  • Preise
  • FAQ
  • Glossar

Kontakt

Kontakt

kontakt@nis2compass.de

NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

© Copyright 2026 NIS2Compass. Alle Rechte vorbehalten.

Entwickelt in DeutschlandAllianz für Cyber-Sicherheit — Teilnehmer

NIS2-Bußgeldrechner

Schätzen Sie das potenzielle Bußgeld bei NIS2-Verstößen — anonym, ohne Speicherung, basierend auf §65 BSIG.

Your inputs

Anonymous calculation. This application stores no inputs. The calculation runs entirely in your browser. All values are cleared when you close or refresh the page.

Estimated fine range

Please fill in all required fields to see an estimate.

Häufige Fragen

Wie hoch sind NIS2-Bußgelder maximal?
Bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen; bis zu 7 Mio. EUR oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen (§65 BSIG). Der höhere Wert greift.
Wer legt das Bußgeld fest?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Gerichte können die Höhe im Rechtsmittelverfahren überprüfen und reduzieren — wie das Notebooksbilliger-Urteil 2025 gezeigt hat.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt vollständig im Browser, es werden keine Daten an Server übertragen und keine Eingaben persistiert.
Wie verbindlich ist die Schätzung?
Die Schätzung ist eine unverbindliche Näherung. Tatsächliche Bußgelder werden im Einzelfall festgesetzt und können erheblich abweichen.
Warum DSGVO-Vergleichsfälle?
Unter NIS2 wurden in Deutschland bisher keine Bußgelder verhängt. Die DSGVO-Aufsichtspraxis ist methodisch und in den Zumessungskriterien weitgehend übertragbar.
Kann die Geschäftsleitung persönlich haftbar gemacht werden?
Ja. §38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung zur Billigung, Überwachung und persönlichen Schulung der Risikomanagement-Maßnahmen. Verstöße können zu Regressansprüchen führen.

Mehr Hintergrund zu NIS2-Bußgeldern

Welche Konsequenzen drohen konkret? Detailaufschlüsselung nach §65 BSIG inklusive persönlicher §38-Haftung, Betriebsverboten und Vergleich mit DSGVO-Bußgeldern.

NIS2-Strafen: Bußgelder, Haftung & weitere Konsequenzen lesen→

Keine Rechtsberatung. Diese Anwendung ersetzt keine anwaltliche oder fachkundige Beratung im Einzelfall.