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NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

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NIS2 für Stadtwerke und Energieversorger

Verfasst vom NIS2Compass Team · Stand: Oktober 2026

Stadtwerke und kommunale Energieversorger fallen als Sektor Energie unter Anlage 1 BSIG. Die NIS2-Pflicht greift ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Für den Betrieb von Energienetzen und -anlagen gilt der IT-Sicherheitskatalog der BNetzA (bisher auf Grundlage von §11 Abs. 1a EnWG, seit 6. Dezember 2025 §§5c–5e EnWG), dazu kommt ISO 27019. NIS2Compass strukturiert den Umsetzungspfad für IT-Teams mit 3-8 Personen, ohne 700 €/Tag-Berater.

  • Strukturierte Checkliste: 8 Kapitel, 124 Schritte
  • Vorlagen für Richtlinien, Risikoanalyse, Meldewesen
  • Fachartikel in KMU-tauglicher Sprache
  • 29 €/Monat statt 30.000 € Beratungsbudget
Jetzt Pro-Plan starten · 29 €/MonatBlog: Bin ich von NIS2 betroffen?
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Sind Sie als Stadtwerk von NIS2 betroffen?

Sektor

Anlage 1 BSIG, Sektor Energie: Strom (§3 EnWG), Gas, Fernwärme. Praktisch jede Stadtwerk-Organisation.

Größe

50+ MA oder über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme (§28 Abs. 2 BSIG). Für Eigenbetriebe gelten bei der Größenbestimmung Sonderregeln (§28 Abs. 4 BSIG). Netzbetreiber unterliegen dem IT-Sicherheitskatalog nach §5c EnWG unabhängig von der Größe.

Zusatzregulierung

IT-Sicherheitskatalog der BNetzA nach §§5c–5e EnWG (für Netz- und Anlagenbetrieb anstelle von §§30, 32, 38 BSIG, siehe §28 Abs. 5 BSIG), ISO 27019, B3S Wasser/Abwasser. KRITIS gilt erst ab 3.700 GWh/Jahr.

Detaillierte Einordnung im Blog: „Bin ich von NIS2 betroffen?"

Typische NIS2-Herausforderungen in Stadtwerken

OT/IT-Konvergenz

Leitsysteme, SCADA und Zählerinfrastruktur waren historisch getrennt. §30 Nr. 5 fordert integrierte Netzwerksegmentierung.

Doppelregulierung

EnWG-Sicherheitskatalog, ISO 27019, NIS2 laufen parallel. Das Mapping zwischen den Anforderungen ist für 3-Personen-IT-Teams kaum selbst leistbar.

Aufsichtsrat ohne Cyber-Wissen

§38 BSIG bzw. §5e EnWG verpflichten die Geschäftsleitung zur Schulung. Im Kommunalwerk sitzen Bürgermeister und Stadträte ohne IT-Vorbildung.

Wie NIS2Compass Stadtwerken hilft

Ein Stadtwerk mit 120 Mitarbeitenden und 5 Personen im IT-Team steht vor EnWG-Nachweisen plus NIS2-Umsetzung: zwei Regulierungen, keine externe Beratung im Budget. NIS2Compass liefert den strukturierten 8-Kapitel-Leitfaden mit 124 Schritten. Jeder Schritt zeigt, was das BSIG fordert, und verlinkt die passende Vorlage aus der Template-Bibliothek. Fachartikel erklären die Paragrafen in KMU-tauglicher Sprache. Strukturiert statt durch 500 BSIG-Seiten.

NIS2 Guide

8 Kapitel, 124 Substeps, jeder Substep mit Vorlage

45+ Vorlagen

Richtlinien, Register, Meldeformulare

Knowledge Hub

40+ Fachartikel zu §30 BSIG und Umsetzung

Welche Pflichten gelten für Stadtwerke oder Energieversorger?

§28 Abs. 5

Welches Regime gilt für welche Sparte?

Für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die den §§5c–5e EnWG unterliegen, gelten die §§30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG nicht (§28 Abs. 5 BSIG). An ihre Stelle treten der IT-Sicherheitskatalog der BNetzA (§5c EnWG), Dokumentation und Meldung (§5d EnWG) sowie die Pflichten der Geschäftsleitung (§5e EnWG). Die Registrierung beim BSI nach §33 BSIG bleibt bestehen. Betreibt Ihr Stadtwerk weitere Sparten aus Anlage 1 oder 2 BSIG, etwa Trinkwasser oder Abwasser, gilt für diese Tätigkeiten das BSIG. Legen Sie schriftlich fest, welche Systeme welchem Regime zugeordnet sind, besonders wenn mehrere Sparten gemeinsame IT nutzen.

§30 Nr. 5

Netzwerksicherheit und Segmentierung

Für Stadtwerke die zentrale technische Pflicht. Die historische Trennung zwischen Office-IT und OT-Leitsystem reicht nicht: NIS2 fordert dokumentierte Zonen, Default-Deny-Policies und Firewall-Regelwerke für SCADA- und Zähler-Netze. Hinweis: Für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen gilt nach §28 Abs. 5 BSIG statt §30 BSIG der IT-Sicherheitskatalog der BNetzA (§5c EnWG). Für weitere Sparten wie Wasser oder Abwasser bleibt §30 BSIG maßgeblich.

§32

Meldeverfahren für erhebliche Vorfälle

In der Meldekaskade nach §32 BSIG: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Vollmeldung, 1-Monats-Abschlussbericht an das BSI. Auf Anordnung des BSI kann nach §35 BSIG die Unterrichtung der Empfänger Ihrer Dienste hinzukommen. Für den Netz- und Anlagenbetrieb gilt stattdessen §5d Abs. 3 EnWG: gleiche Fristen, Meldung an die BSI-Meldestelle.

§38

Billigungs- und Schulungspflichten der Geschäftsleitung

Geschäftsführung und Aufsichtsrat müssen Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und an Schulungen teilnehmen. Persönliche Haftung für unterlassene Überwachung. Für den Netz- und Anlagenbetrieb regelt §5e EnWG die Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten der Geschäftsleitung.

§5d EnWG

Dokumentation, Prüfung und Registrierung

Netz- und Anlagenbetreiber dokumentieren, wie sie die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs einhalten (§5d Abs. 1 EnWG). Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiber, die besonders wichtige Einrichtungen sind, übermitteln diese Dokumentation unverzüglich nach der Erstellung an die BNetzA. Die BNetzA kann einen Mängelbeseitigungsplan verlangen, Fristen zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln setzen und Geschäfts- und Betriebsräume zur Prüfung betreten. Auch Netzbetreiber, die weder wichtige noch besonders wichtige Einrichtung sind, mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren (§5d Abs. 4 EnWG).

§5c Abs. 1 S. 2

Sicherheit bereits bei der Beschaffung

Der angemessene Schutz ist nach §5c Abs. 1 Satz 2 EnWG schon bei der Beschaffung von Anlagengütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Für Stadtwerke heißt das: Sicherheitsanforderungen gehören in Ausschreibungen, Lastenhefte und Rahmenverträge für Leit- und Fernwirktechnik sowie für Wartungsdienstleister. Weil solche Systeme meist viele Jahre im Einsatz bleiben, wirken Lücken in der Beschaffung lange nach. Prüfen Sie deshalb laufende Ausschreibungen und anstehende Vertragsverlängerungen zuerst.

§39

Nachweise für kritische Anlagen in weiteren Sparten

Betreibt Ihr Stadtwerk außerhalb des Energiebereichs eine kritische Anlage, etwa in der Trinkwasserversorgung, weisen Sie die Maßnahmen für diese Anlage dem BSI alle drei Jahre durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nach (§39 Abs. 1 BSIG). Den ersten Termin legt das BSI fest. Für den Netz- und Anlagenbetrieb im Energiebereich gilt §39 BSIG nach §28 Abs. 5 BSIG nicht. Dort prüft die BNetzA auf Grundlage von §5d EnWG.

Vertiefende Blog-Artikel: Bin ich von NIS2 betroffen?, NIS2 Schritt für Schritt umsetzen, Bußgelder und Managerhaftung nach §38 BSIG.

NIS2Compass im Vergleich für Stadtwerke

Vergleich NIS2Compass vs. klassische Beratung, ISMS-Tool und Selbstumsetzung für Stadtwerke
KriteriumNIS2CompassKlassische BeratungISMS-ToolSelbstumsetzung
Monatskosten29 €700-1.600 €/Tag200-2.000 €/Monat0 €
Deutsche Sprachejajateils englisch-
EnWG- / ISO-27019-Kontextimplizit mitgedachtabhängig vom Beraterallgemeinselbst erarbeiten
Vorlagen ohne Zusatzkostenja (45+)projektindividuellmeist extranein
Für 3-8-Personen-IT-Teamsjazu teuerzu komplexkapazitiv schwierig
Einsatzbereit10 MinutenWochenTage + SetupMonate

Häufige Fragen zu NIS2 in Stadtwerken

Bereit, NIS2 im Stadtwerk strukturiert umzusetzen?

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Offizielle Quellen

  • §30 BSIG im Volltext
  • BSI-Leitfaden NIS2-Regulierung
  • IT-Sicherheitskatalog der BNetzA (§§5c–5e EnWG, bisher §11 Abs. 1a EnWG)
  • §5c EnWG im Volltext
  • §28 BSIG im Volltext (inkl. Abs. 5)
  • BSI-KritisV