Wie die Inhalte auf NIS2Compass entstehen und wie sie geprüft und aktuell gehalten werden.
Das NIS2Compass-Team erstellt und prüft alle Inhalte: Blog, Glossar, Knowledge Hub und Vorlagen. Das Team bringt Praxiserfahrung aus der Cybersecurity-Beratung und der Informationssicherheit mit und bereitet die Anforderungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) für IT-Leiter und Informationssicherheitsbeauftragte im Mittelstand auf.
Grundlage jedes Artikels sind Gesetzestexte (BSIG, NIS2-Richtlinie) und Veröffentlichungen von BSI, ENISA und der EU-Kommission. Sekundärquellen prüfen wir gegen die Originale.
Jeder Artikel trägt ein Stand-Datum. Ändert sich das Gesetz oder die Verwaltungspraxis (z. B. durch neue BSI-Veröffentlichungen), aktualisieren wir die betroffenen Inhalte.
Wir zitieren keine fiktiven Experten und erfinden keine Statistiken. Zahlen und Zitate stammen aus benannten, überprüfbaren Quellen.
Jede Word- und Excel-Vorlage enthält Versionsstand, Paragraphen-Bezug (§30 BSIG) und einen Haftungshinweis. So bleibt nachvollziehbar, worauf sich ein Dokument stützt.
Aussagen zu Pflichten werden mit der konkreten Norm belegt (§30, §32, §38 BSIG), damit Sie jede Anforderung selbst nachprüfen können.
Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@nis2compass.de. Wir prüfen jeden Hinweis und veröffentlichen Korrekturen mit aktualisiertem Stand-Datum.
Fragen, Themenwünsche oder Korrekturhinweise erreichen uns über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an kontakt@nis2compass.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
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