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NIS2Compass bietet Informationen und Orientierungshilfen zur NIS2-Compliance. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.

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Entwickelt in DeutschlandAllianz für Cyber-Sicherheit — Teilnehmer
NIS2-Richtlinie-Übersicht

Art. 25: Normung

Richtlinie (EU) 2022/2555 · Amtliche Fassung

Wiedergegeben ist der amtliche deutsche Wortlaut.

(1) Um die einheitliche Anwendung des Artikels 21 Absätze 1 und 2 zu gewährleisten, fördern die Mitgliedstaaten ohne Auferlegung oder willkürliche Bevorzugung der Verwendung einer bestimmten Technologieart die Anwendung europäischer und internationaler Normen und technischer Spezifikationen für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

(2) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls nach Konsultation einschlägiger Interessenträger bietet die ENISA Beratung und erlässt Leitlinien zu den technischen Bereichen, die in Bezug auf Absatz 1 in Betracht zu ziehen sind, sowie zu den bereits bestehenden Normen — einschließlich der nationalen Normen —, mit denen diese Bereiche abgedeckt werden könnten.

Rechtsverbindlich ist allein die amtliche Fassung. Diese Seiten geben den Wortlaut zu Informationszwecken wieder und sind keine Rechtsberatung.
Art. 24Art. 26